Kommende gesetzliche Vorgaben
In den letzten Jahren erlebte die europäische Gesetzgebung zu Kunststoffverpackungen und Nachhaltigkeit im Allgemeinen eine beispiellose Dynamik, mit dem übergeordneten Ziel, die ambitionierten Ziele der Europäischen Union in Bezug auf Klimaneutralität und Kreislaufwirtschaft zu unterstützen. Wir haben uns aktiv an diesen Gesetzgebungsprozessen beteiligt, indem wir an verschiedenen Arbeitsgruppendiskussionen teilgenommen und Positionspapiere erarbeitet haben, um einige Aspekte zu klären, die für die Einführung eines wirklich nachhaltigen und praktikablen Systems von entscheidender Bedeutung sind.
Neue europaweite Vorschriften für Verpackungen
Die Europäische Kommission hat dem Europäischen Parlament und Rat am 30. November 2022 den Entwurf der neuen EU-Verpackungsverordnung vorgelegt, die rechtsverbindliche Verordnung soll Mitte 2024 folgen. Gemäß dem Entwurf der Verpackungs- und Verpackungsabfallverordnung (PPWR) sollen bis 2030 alle Verpackungen in der EU recyclingfähig sein (unser Zieljahr dafür ist 2025). Um dies zu gewährleisten, ist eine Quote für den Einsatz von PCR-Material in Kunststoffverpackungen vorgesehen: 30 % für PET-Verpackungen für Lebensmittel- und kontaktsensible Verpackungen sowie für Einweg-Getränkeflaschen aus Kunststoff, 10 % für lebensmitteltaugliche Nicht-PET-Verpackungen und 35 % für alle anderen Kunststoffverpackungen. Auch Mehrwegverpackungen sollen durch Kontingente und Pfandpflichtsysteme gefördert werden. Künftig müssen Getränke und Lebensmittel auch in Mehrweg- oder Nachfüllverpackungen angeboten werden. Unnötige Einwegverpackungen für Obst und Gemüse sollen ab 2030 ebenso verboten werden wie Miniaturverpackungen in der Hotellerie und Gastronomie. Eine EU-weite Kennzeichnungspflicht soll für alle Verpackungsarten eindeutige Informationen über Material, Sammlung und Entsorgung liefern. Darüber hinaus will die EU Vorschriften für die Verwendung, Gestaltung, Entsorgung und das Recycling von kompostierbaren Kunststoffen einführen.
Wir halten den PPWR-Vorschlag der Kommission für einen wichtigen Schritt in Richtung Kreislaufwirtschaft. In einem Positionspapier haben wir jedoch unterstrichen, dass es bei einigen regulatorischen Aspekten Klärungs- und Verbesserungsbedarf gibt. Dazu gehört auch die Gleichbehandlung aller Verpackungslösungen unabhängig von ihrem Material, um einen fairen ökologischen Wettbewerb zu ermöglichen. Werden nämlich Zielvorgaben oder gesetzliche Anforderungen nur auf Kunststoffverpackungen angewendet, wie vorgeschlagen, verschiebt sich der Markt hin zu Verpackungslösungen ohne Kunststoff mit geringerem rechtlichem Druck, aber ohne ökologischen Nutzen und mit einem noch höheren CO2e-Fußabdruck.
Kampf gegen Plastikverschmutzung und insbesondere gegen Mikroplastik
Mikroplastik sind kleine Kunststoffpartikel mit einem Durchmesser von bis zu 5 mm, die aufgrund ihrer langanhaltenden negativen Auswirkungen auf Umwelt und Gesundheit zunehmend in den Fokus rücken: Der Abrieb von synthetischen Textilien und Autoreifen sowie der Abbau von Kunststoffabfällen aus Haushalten, Industrie und Landwirtschaft führt zu einer Ausbreitung von Mikroplastik in alle Schichten unserer Ökosysteme (einschließlich Lebensmittel und Trinkwasser).
2020 verabschiedete die EU den Aktionsplan „New Circular Economy“ und kündigte damit eine Initiative zur Bekämpfung der unbeabsichtigten Freisetzung von Mikroplastik in die Umwelt an. Ziel ist unter anderem, Kennzeichnungs-, Normungs-, Zertifizierungs- und Regulierungsmaßnahmen zur unbeabsichtigten Freisetzung von Mikroplastik zu entwickeln, einschließlich Maßnahmen zur verstärkten Erfassung von Mikroplastik in allen relevanten Phasen des Produktlebenszyklus.
Darauf folgte 2021 der Aktionsplan „Towards a Zero Pollution for Air, Water and Soil“, mit dem Ziel, verschiedene Arten von Verschmutzungen auf ein Niveau zu senken, das für die Gesundheit und die natürlichen Ökosysteme nicht mehr als schädlich gilt. Ein konkretes Ziel für 2030 besteht darin, die Wasserqualität zu verbessern, indem Abfall generell, Plastikmüll auf See um 50 % und Mikroplastik, das in die Umwelt freigesetzt wird, um 30 % reduziert werden.
Um die Freisetzung von Mikroplastik in die Umwelt zu überwachen, plant die Europäische Kommission, ab 2024 ein Meldeverfahren für alle Kunststoffhersteller einzuführen. Im Rahmen dieser Initiative haben wir einen Plan für unsere Werke eingeführt, um ihnen dabei zu helfen, Zero Pellet Loss zu erreichen. Das Programm basiert auf den freiwilligen Richtlinien der österreichischen Regierung, die verhindern sollen, dass Kunststoffrohstoffe in Gewässer gelangen. ALPLA hat die Initiative allerdings auf seine Werke weltweit ausgeweitet. Bis 2022 haben wir in 47 unserer Werke eine Null-Pellet-Loss-Politik eingeführt und unter anderem maßgeschneiderte Staubsauger und Abwassersysteme installiert.